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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, die zwischen der Scanflow Solutions (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde") abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

Scanflow Solutions bietet Dienstleistungen im Bereich digitaler Aufmaßlösungen, mobiler Laserscanner und zugehöriger Schulungen sowie Beratungen zur Prozessoptimierung an. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde das schriftliche Angebot des Anbieters annimmt oder eine Bestätigung des Anbieters über den Auftragseingang erhält. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.

4. Leistungen und Lieferungen

Der Anbieter erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen, insbesondere die Bereitstellung von digitalen Aufmaßlösungen, die Lieferung und Vorführung von Laserscannern sowie Schulungen. Die Einzelheiten der Dienstleistungen, wie Umfang und Zeitplan, werden individuell im Vertrag geregelt.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlungsbedingungen werden im Vertrag festgelegt. Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen des Anbieters innerhalb der vereinbarten Fristen ohne Abzüge zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.

6. Stornierung und Rücktritt

Sollte der Kunde einen bereits erteilten Auftrag stornieren, behält sich der Anbieter vor, Stornierungskosten in Rechnung zu stellen. Diese betragen bis zu 50 % des Auftragswertes, sofern der Anbieter nachweislich Aufwendungen zur Vertragserfüllung getätigt hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7. Gewährleistung und Haftung

Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Offensichtliche Mängel sind dem Anbieter unverzüglich nach Erbringung der Leistungen anzuzeigen. Für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen des Anbieters entstehen, haftet der Anbieter uneingeschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Hardware, Software oder Schulungsmaterialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters an Dritte weiterzuverkaufen oder weiterzugeben.

9. Datenschutz

Der Anbieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung von Scanflow Solutions aufgeführt.

10. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen, die als vertraulich bezeichnet sind oder ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz des Anbieters. Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls am Sitz des Anbieters. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.